Bankrat (Verwaltungsrat)

Dem Bankrat obliegen die Ober­leitung der Bank, das Fest­legen der Grund­­sätze für die Organi­sation und die Geschäfts­führung sowie die Aufsicht über die ihm unter­­stellten Organe. Die Mit­glieder und der Präsident des Bank­rats werden vom Thurgauer Grossen Rat jeweils für eine Amts­­dauer von vier Jahren gewählt. Die Evaluation ge­eigneter Kandi­­daten für den Bankrat obliegt dem Regie­rungs­rat.

Der Bankrat ist unter anderem zuständig für die strate­­gische, organi­­sa­torische, finanzielle und personelle Führung der Bank sowie für das Rahmen­konzept für das instituts­weite Risiko­manage­ment und die Inter­ne Kontrolle. Der Bankrat organisiert seine Auf­gaben in vier Aus­­schüs­sen. Die Details zum Aufgaben­gebiet sind im Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank sowie im Geschäfts- und Organi­sations­­reglement der Bank fest­gehalten.

Anfang Juni 2024 hat für den TKB-Bankrat eine neue vierjährige Amtszeit begonnen. Präsidiert wird das neun­köpfige Gremium weiterhin durch Roman Brunner. Das Vize­präsidium übt neu Roman Giuliani aus. Neu im Gremium ist der Frauen­felder Ökonom Jörg Schläpfer.

Roman Brunner

Präsident

Roman Giuliani

Vizepräsident

Susanne Brandenberger

Mike Franz

Jeanine Huber-Maurer

Rico Kaufmann

Christoph Kohler

Albert Koller

Jörg Schläpfer