Bankrat (Verwaltungsrat)
Dem Bankrat obliegen die Oberleitung der Bank, das Festlegen der Grundsätze für die Organisation und die Geschäftsführung sowie die Aufsicht über die ihm unterstellten Organe. Die Mitglieder und der Präsident des Bankrats werden vom Thurgauer Grossen Rat jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (laufende Amtsdauer: 2020 bis Ende Mai 2024). Die Evaluation geeigneter Kandidaten für den Bankrat obliegt dem Regierungsrat.
Der Bankrat ist unter anderem zuständig für die strategische, organisatorische, finanzielle und personelle Führung der Bank sowie für das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und die Interne Kontrolle. Der Bankrat organisiert seine Aufgaben in vier Ausschüssen. Die Details zum Aufgabengebiet sind im Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank sowie im Geschäfts- und Organisationsreglement der Bank festgehalten.
Ende Mai 2024 endet die laufende vierjährige Amtszeit des Bankrats. Die Wahl für die Amtszeit 2024 bis 2028 ist im Januar 2024 erfolgt; bis auf Daniela Lutz Müller, die auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte, wurden alle bisherigen Mitglieder sowie Präsident Roman Brunner bestätigt. Neu ins Gremium gewählt wurde der Frauenfelder Ökonom Dr. Jörg Schläpfer. Die Konstituierung für die neue Amtsperiode nimmt der Bankrat im Mai 2024 vor.
Roman Brunner
Präsident
Daniela Lutz Müller
Vizepräsidentin