Bankrat (Verwaltungsrat)

Dem Bankrat obliegen die Ober­leitung der Bank, das Fest­legen der Grund­­sätze für die Organi­sation und die Geschäfts­führung sowie die Aufsicht über die ihm unter­­stellten Organe. Die Mit­glieder und der Präsident des Bank­rats werden vom Thurgauer Grossen Rat jeweils für eine Amts­­dauer von vier Jahren gewählt (laufende Amts­­dauer: 2020 bis Ende Mai 2024). Die Evaluation ge­eigneter Kandi­­daten für den Bankrat obliegt dem Regie­rungs­rat.

Der Bankrat ist unter anderem zuständig für die strate­­gische, organi­­sa­torische, finanzielle und personelle Führung der Bank sowie für das Rahmen­konzept für das instituts­weite Risiko­manage­ment und die Inter­ne Kontrolle. Der Bankrat organisiert seine Auf­gaben in vier Aus­­schüs­sen. Die Details zum Aufgaben­gebiet sind im Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank sowie im Geschäfts- und Organi­sations­­reglement der Bank fest­gehalten.

Ende Mai 2024 endet die laufende vier­jährige Amtszeit des Bankrats. Die Wahl für die Amtszeit 2024 bis 2028 ist im Januar 2024 erfolgt; bis auf Daniela Lutz Müller, die auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte, wurden alle bisherigen Mitglieder sowie Präsident Roman Brunner bestätigt. Neu ins Gremium gewählt wurde der Frauenfelder Ökonom Dr. Jörg Schläpfer. Die Konstituierung für die neue Amts­periode nimmt der Bankrat im Mai 2024 vor.

Roman Brunner

Präsident

Daniela Lutz Müller

Vizepräsidentin

Susanne Brandenberger

Mike Franz

Roman Giuliani

Jeanine Huber-Maurer

Rico Kaufmann

Christoph Kohler

Albert Koller