150 Jahre

Bankrat (Verwaltungsrat)

Dem Bankrat obliegen die Ober­leitung der Bank, das Fest­legen der Grund­­sätze für die Organi­sation und die Geschäfts­führung sowie die Aufsicht über die ihm unter­­stellten Organe. Die Mit­glieder und der Präsident des Bank­rates werden vom Thurgauer Grossen Rat jeweils für eine Amts­­dauer von vier Jahren gewählt (laufende Amts­­dauer: 2020 bis Ende Mai 2024). Die Evaluation ge­eigneter Kandi­­daten für den Bankrat obliegt dem Regie­rungs­rat.

Der Bankrat ist unter anderem zuständig für die strate­­gische, organi­­sa­torische, finanzielle und personelle Führung der Bank sowie für das Rahmen­konzept für das instituts­weite Risiko­manage­ment und die Inter­ne Kontrolle. Der Bankrat organisiert seine Auf­gaben in vier Aus­­schüs­sen. Die Details zum Aufgaben­gebiet sind im Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank sowie im Geschäfts- und Organi­sations­­reglement der Bank fest­gehalten.

René Bock

Präsident

Urs Saxer

Vizepräsident

Daniela Lutz Müller

Aktuarin

Susanne Brandenberger

Roman Brunner

Mike Franz

Roman Giuliani

Rico Kaufmann

Christoph Kohler