Vergütungsmodell
Bei der Vergütungspolitik legt die TKB Wert auf Kontinuität und Gleichbehandlung. Das System ist geschlechtsneutral ausgestaltet. Das variable Gehalt richtet sich nach dem Geschäftsverlauf und wird für jeden Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin aufgrund der Funktion und der Leistung festgelegt. Die Höhe der gesamten variablen Lohnsumme wird jährlich vom Bankrat festgelegt.
Bankrat
Die Mitglieder des Bankrates werden für ihre Leistungen mit einer jährlichen Pauschale entschädigt. Sie erhalten keine Sitzungsgelder und auch keine variable Vergütung. Das Vergütungsreglement für den Bankrat wird seit 2017 durch die Thurgauer Regierung genehmigt.
Geschäftsleitung
Das Vergütungsmodell für die Geschäftsleitung wird vom Bankrat verabschiedet und der Thurgauer Regierung zur Kenntnis unterbreitet. Das Modell berücksichtigt die regulatorischen Vorgaben (Finma-Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten) und orientiert sich an etablierten Standards wie der Schweizer Richtlinie für Corporate Governance sowie dem Code of Best Practice für Corporate Governance oder dem ASCO Think White Paper zu Vergütungsmodellen. Die Gesamtvergütung der Geschäftsleitungsmitglieder besteht aus einem fixen Jahressalär und einer variablen Vergütung. Die variable Vergütung teilt sich in eine variable Jahresvergütung, deren Höhe vom Geschäftsverlauf und von der Zielerreichung abhängig ist, und in eine variable Strategievergütung, welche die Erreichung der strategischen Ziele berücksichtigt.