150 Jahre

Bankrat (Verwaltungsrat)

Dem Bankrat obliegen die Ober­leitung der Bank, das Fest­legen der Grund­­sätze für die Organi­sation und die Geschäfts­führung sowie die Aufsicht über die ihm unter­­stellten Organe. Die Mit­glieder und der Präsident des Bank­rates werden vom Thurgauer Grossen Rat jeweils für eine Amts­­dauer von vier Jahren gewählt (laufende Amts­­dauer: 2020 bis Ende Mai 2024). Die Evaluation ge­eigneter Kandi­­daten für den Bankrat obliegt dem Regie­rungs­rat.

Der Bankrat ist unter anderem zuständig für die strate­­gische, organi­­sa­torische, finanzielle und personelle Führung der Bank sowie für das Rahmen­konzept für das instituts­weite Risiko­manage­ment und die Inter­ne Kontrolle. Der Bankrat organisiert seine Auf­gaben in vier Aus­­schüs­sen. Die Details zum Aufgaben­gebiet sind im Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank sowie im Geschäfts- und Organi­sations­­reglement der Bank fest­gehalten.

Ende September 2021 ist Dr. Urs Saxer nach lang­jährigem Wirken aus dem Gremium ausge­schieden. Das Vize­präsidium hat neu Daniela Lutz Müller über­nommen. Neues Mitglied im Bankrat ist seit Anfang Oktober 2021 Albert Koller.

René Bock

Präsident

Daniela Lutz Müller

Vizepräsidentin

Susanne Brandenberger

Roman Brunner

Mike Franz

Roman Giuliani

Rico Kaufmann

Christoph Kohler

Albert Koller