Bankrat (Verwaltungsrat)
Dem Bankrat obliegen die Oberleitung der Bank, das Festlegen der Grundsätze für die Organisation und die Geschäftsführung sowie die Aufsicht über die ihm unterstellten Organe. Die Mitglieder und der Präsident des Bankrates werden vom Thurgauer Grossen Rat jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt (laufende Amtsdauer: 2020 bis Ende Mai 2024). Die Evaluation geeigneter Kandidaten für den Bankrat obliegt dem Regierungsrat.
Der Bankrat ist unter anderem zuständig für die strategische, organisatorische, finanzielle und personelle Führung der Bank sowie für das Rahmenkonzept für das institutsweite Risikomanagement und die Interne Kontrolle. Der Bankrat organisiert seine Aufgaben in vier Ausschüssen. Die Details zum Aufgabengebiet sind im Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank sowie im Geschäfts- und Organisationsreglement der Bank festgehalten.
Ende September 2021 ist Dr. Urs Saxer nach langjährigem Wirken aus dem Gremium ausgeschieden. Das Vizepräsidium hat neu Daniela Lutz Müller übernommen. Neues Mitglied im Bankrat ist seit Anfang Oktober 2021 Albert Koller.
René Bock
Präsident
Daniela Lutz Müller
Vizepräsidentin