150 Jahre

Vergütungsmodell

Bei der Vergütungs­politik legt die TKB Wert auf Kontinuität und Gleich­behandlung. Das System ist geschlechts­neutral ausgestaltet. Das varia­ble Gehalt richtet sich nach dem Geschäfts­verlauf und wird für jeden Mitarbeiter, jede Mit­arbeiterin auf­grund der Funk­tion und der Leis­tung festgelegt. Die Höhe der gesamten variablen Lohn­summe wird jährlich vom Bankrat festgelegt.

Bankrat

Die Mitglieder des Bank­rates werden für ihre Leis­tungen mit einer jähr­lichen Pau­schale entschädigt. Sie erhalten keine Sitzungs­gelder und auch keine variable Vergütung. Das Vergütungs­reglement für den Bankrat wird seit 2017 durch die Thurgauer Regierung genehmigt.

Geschäftsleitung

Das Vergütungs­modell für die Geschäfts­leitung wird vom Bank­rat verab­schiedet und der Thurgauer Regierung zur Kennt­nis unter­breitet. Das Modell berück­sich­tigt die regula­torischen Vorgaben (Finma-Mindest­standards für Vergütungs­sys­teme bei Finanz­instituten) und orientiert sich an etablierten Standards wie der Schweizer Richt­linie für Corporate Governance sowie dem Code of Best Practice für Corporate Governance oder dem ASCO Think White Paper zu Vergütungs­modellen. Die Gesamt­vergütung der Geschäfts­leitungs­mitglieder besteht aus einem fixen Jahres­salär und einer variablen Vergütung. Die variable Vergütung entspricht einer vom Geschäfts­erfolg der Bank ab­hängigen Erfolgs­komponente, welche die indi­viduelle Leistung berück­sichtigt.